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1323. Februar 21. Kamenz.

Nono kal. Marc.

Ottho genannt de Gluboz (Glaubitz), Herr von Mittelwalde und Gallenau, urkundet, dass sein Lehnsmann Heinemann genannt von Gallenau sein Vorwerk in Gallenau umfassend ungesondert 3 Hufen benachbart den Aeckern des Klosters Kamenz und dem Walde von Baitzen mit allem Zubehöre, auch den in den 3 Hufen mit eingeschlossenen Gärten des Heinemann und seiner Brüder sowie einer Mühlstätte am Zadelbache gegen Baitzen zu und dem Kloster gegenüber dem Stifte Kamenz überlassen habe gegen Zahlung von 24 1/2 Mk. Groschen und Abtretung von 1 1/2 Hufen mitten zwischen Stolz und Gallenau frei vom Messkornzehnten und allen geistlichen wie weltlichen Steuern. Das Stift soll von den 3 Hufen nur einen Vierdung an den Pfarrer von Baitzen zu entrichten haben und von jedem Garten eine Quart gangbarer Pfennige. Sonstige Zehnten und auch die 6 Scheffel Zweikorn (Korn und Hafer), auf die der Pfarrer von Baitzen Ansprüche erhebt, hat Heinemann zu entrichten. Auch soll weder Heinemann noch sonst ein Schulz in Gallenau die Einwohner und Gärtner auf jenem Vorwerke vor Gericht oder zu irgendwelcher Gemeinsamkeit mit diesem Dorfe heranziehen. Die dem Aussteller gebührenden Lehndienste wird Heinemann künftig von den ihm überlassenen 1 1/2 Hufen leisten, das Vorwerk aber mit den 3 Hufen in dem von dem Aussteller und dessen Schwager Nikolaus von Damelwicz (Dammelwitz) festgesetzten Umfange fortan frei sein. Auch verpflichtet sich Heinemann, die halbe Hufe des verkauften Vorwerks, auf die von anderer Seite Ansprüche erhoben werden, anspruchsfrei zu machen.

Z.: Hermann Lis (Streit), Peter von Bielau, Grabisius von Banau, Albert von Targowicz (Tarchwitz), Michael von Gallenau, Jakob Schulz von Altmannsdorf, Otto Kollo von Glatz.


Or. mit dem Glaubitzischen Wappensiegel an gelben Seidenfäden im Bresl. Staatsarch. Kamenz 93, abgedr. von Pfotenhauer im Cod. dipl. Siles. X, 92. S. 93 Z. 12 muss hinter scultetus das sinnstörende Komma fort, und S. 21 muss der gleichfalls sinnstörende Druckfehler ad statt ac verbessert werden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.